Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Beschreibt Antragstellung und Ablauf des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA. Vorgesehen sind verbindliche Mindestangaben, die Nutzung amtlicher Formblätter, die Angabe von Nichtigkeitsgründen samt Tatsachen/Beweismitteln sowie Leitlinien zu Verfahrensverbindung, Aussetzung, richterlichen Hinweisen und Mitwirkungspflichten der Beteiligten. Organisation und Transparenz des Verfahrens werden dadurch erhöht; redaktionelle Änderungen (Aufhebung eines Absatzes) sind berücksichtigt.
§ 21 DesignV → Antragstellung
Empfiehlt DPMA-Formblatt für Nichtigkeitsanträge; verlangt Angaben zu Designnummer, Antragsteller, Nichtigkeitsgründen, Tatsachen/Beweismitteln und Umfang bei Teilnichtigkeit; optional Gegenstandswert.
§ 22 DesignV → Verfahrensgrundsätze
Ermächtigt das DPMA zur Verfahrensverbindung/Aussetzung; normiert Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Mitwirkung der Beteiligten; (Abs. 4 aufgehoben).
DesignV → Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
Die Designverordnung (DesignV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die das Verfahren zur Anmeldung, Eintragung und Verwaltung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) konkretisiert.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de