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designrecht:designverordnung_abschnitt_3

Designregister, Verfahren nach Eintragung (DesignV Abschnitt 3)

Bestimmt die in das Register aufzunehmenden Angaben und nachträgliche Eintragungen (u. a. Rechtsübergänge, Verfahren, Nichtigkeit/Löschung). Regelt die Erteilung von Eintragungsurkunden, die Teilung von Sammeleintragungen — etwa bei teilweisem Rechtsübergang — sowie die Modalitäten von Erstreckung und Aufrechterhaltung, einschließlich selektiver Erstreckung in Sammelbeständen und der Nachholung aufgeschobener Bekanntmachungen. Für Verzicht und Teilverzicht werden Form, erforderliche Zustimmungen und die Einreichung geänderter Wiedergaben festgelegt.

§ 15 DesignV → Inhalt des Designregisters
Legt fest, welche Angaben bei Eintragung ins Register aufgenommen werden (u.a. Wiedergabe, Anmelder, Erzeugnisse, Klassen) sowie optionale Zusatzangaben und Sonderfall bei aufgeschobener Bekanntmachung.

§ 16 DesignV → Weitere Eintragungen in das Designregister
Listet Ereignisse/Änderungen, die zusätzlich einzutragen sind (Erstreckung, Nachholung, Datenänderungen, Wiedereinsetzung, Teilung, Verfahren, Nichtigkeit, Löschung).

§ 17 DesignV → Eintragungsurkunde
DPMA erteilt dem Inhaber eine Eintragungsurkunde, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde.

§ 18 DesignV → Teilung einer Sammeleintragung
Überträgt § 12 auf die Sammeleintragung; bei teilweisem Rechtsübergang werden betroffene Designs abgetrennt und in Teilungsakten weitergeführt.

§ 19 DesignV → Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung
Bestimmt erforderliche Angaben bei Zahlung der Erstreckungs-/Aufrechterhaltungsgebühr; erlaubt selektive Erstreckung in Sammeleintragungen; regelt Antrag auf Nachholung der Bekanntmachung.

§ 20 DesignV → Verzicht auf das eingetragene Design
Legt Inhalt der Verzichtserklärung fest; beim Teilverzicht ist eine neue Wiedergabe einzureichen und bekanntzumachen; Zustimmung eingetragener Rechtsinhaber genügt in einfacher unterschriebener Form.

siehe auch

DesignV → Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
Die Designverordnung (DesignV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die das Verfahren zur Anmeldung, Eintragung und Verwaltung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) konkretisiert.

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