Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) legt fest, dass der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist.
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Ein Rechtsanwalt, der sich im Auftrag eines Mandanten äußert, nimmt als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO → Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege) die Aufgabe wahr, als berufener unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seines Mandanten (§ 3 Abs. 1 BRAO) die Interessen seines Mandanten unabhängig zu vertreten und wahrzunehmen, um dessen Rechte zu wahren und zu verfolgen.1)
BRAO, Buch 1, Abschnitt 1 → Allgemeine Bestimmungen
Regelt die grundlegende Stellung und Funktion des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege und seine Rolle im Justizsystem.
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