Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Der urheberrechtliche Schutz für Angehörige der Vereinigten Staaten von Amerika an Werken der Literatur, Kunst und Photographie wird in der Bundesrepublik Deutschland im Umfang des Übereinkommens vom 15. Januar 1892 gewährt, im Hinblick auf die den Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten zugesicherte gleiche Stellung. Dieser Schutz erstreckt sich ausdrücklich auch auf Werke, die zwischen dem 1. August 1914 und dem 2. Juli 1921 entstanden sind, wobei zuvor durch Dritte erworbene Vervielfältigungs- oder Verbreitungsrechte aus der Zeit vor dem 18. Dezember 1919 unangetastet bleiben. Ob und inwieweit sich der gewährte Schutzumfang bei einer Änderung des amerikanischen Schutzes deutscher Urheberrechte ändert, stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt fest.
§ 1 UrhUSAG → Urheberrechtsschutz für US-amerikanische Werke
Regelt den urheberrechtlichen Schutz US-amerikanischer Werke der Literatur, Kunst und Photographie im Umfang des Übereinkommens von 1892, einschließlich der Kriegsjahre 1914 bis 1921.
§ 2 UrhUSAG → Anpassung des Schutzes bei Gegenseitigkeitsänderung
Regelt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Änderungen des nach § 1 gewährten Schutzes durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt feststellt.
§ 3 UrhUSAG → Inkrafttreten des Gesetzes
Ordnet an, dass das Gesetz bereits mit seiner Verkündung und nicht erst nach einer Übergangsfrist wirksam wird.
→ Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Das Urheberrecht ist das exklusive Recht eines Schöpfers, seine geistigen Werke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, sowie darüber zu entscheiden, wie und durch wen das Werk verwendet wird.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de