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bundesrecht:markeng_8bek98_09
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Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§8Bek98-09)

Das neue Kennzeichen der Andean Community wird gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom Bundesministerium der Justiz als von der Eintragung als Marke ausgeschlossen bekanntgemacht. Diese Mitteilung ergeht im Anschluss an eine frühere Bekanntmachung vom 10. Juli 1998. Das betreffende Kennzeichen ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Wortlaut

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen der Andean Community Anlage) von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. Juli 1998 (BGBl. I S. 1870).Bundesministerium der Justiz

Anlage besteht aus einem nicht darstellbaren Muster und wird deshalb hier nicht wiedergegeben; es steht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 1998, 3157).

siehe auch

→ Marken- und Kennzeichenrecht
Führt die Rechtsgrundlagen des Gebiets Marken- und Kennzeichenrecht.

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