Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


bundesrecht:markeng_8bek98_03
KIerzeugt oder bearbeitet

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§8Bek98-03)

Das neue Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation wird gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes von der Eintragung als Marke ausgeschlossen und in der beigefügten Anlage bildlich wiedergegeben. Diese Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz ergeht im Anschluss an die entsprechende Bekanntmachung vom 23. September 1997.

MarkenG§8Bek98-03, Anlage → Anlage
Anlage zum MarkenG§8Bek98-03.

Wortlaut

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vm 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 1546) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation (Anlage) von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2462).Bundesministerium der Justiz

siehe auch

→ Marken- und Kennzeichenrecht
Führt die Rechtsgrundlagen des Gebiets Marken- und Kennzeichenrecht.

bundesrecht/markeng_8bek98_03.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge