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— | ausstellungsprioritaet [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Ausstellungspriorität ====== | ||
+ | § 15 Abs. 4 DesignG -> [[Geschmacksmusterrecht: | ||
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+ | Die Geltendmachung einer Ausstellungspriorität nach dem Ausstellungsgesetz ist weder an eine besondere Form noch an die Einhaltung einer bestimmten Frist gebunden und kann jederzeit erfolgen.((BGH, | ||
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+ | Im Prozess kann sich der Musterinhaber jederzeit ohne weitere Formalitäten auf diese Begünstigung | ||
+ | berufen, muss allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen dafür darlegen und ggf. beweisen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Ausstellungsgesetz]] |
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