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Anti-Enforcement Injunction

Eine Anti-Enforcement Injunction (AEI) ist eine gerichtliche Anordnung, mit der einer Partei untersagt wird, ein bereits ergangenes Urteil – typischerweise ausländischen Ursprungs – in einem bestimmten Hoheitsgebiet durchzusetzen.

Ziel einer AEI ist es, die Vollstreckung eines ausländischen gerichtlichen Titels zu unterbinden, insbesondere wenn dessen Durchsetzung als rechtswidrig oder unvereinbar mit den Zuständigkeiten oder materiellen Rechten innerhalb der eigenen Gerichtsbarkeit angesehen wird. Sie dient damit dem Schutz des gerichtlichen Forums und der dort gewährten Rechte, insbesondere wenn ein ausländisches Urteil die Durchsetzung von Ansprüchen beeinträchtigen würde, die im betroffenen Forum zulässig sind.

AEIs werden häufig im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Patentstreitigkeiten beantragt, etwa um zu verhindern, dass ein ausländisches Urteil die Durchsetzung eines Patents vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) blockiert.

Hat der Antragsgegner bereits ein gerichtliches Verfahren auf Erlass einer AEI eingeleitet, kann dies nach der Rechtsprechung des EPG die Abmahnung durch den Antragsteller entbehrlich machen, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass der Antragsgegner dem außergerichtlichen Unterlassungsverlangen nicht nachkommen wird [→ Entbehrlichkeit der Abmahnung bei ASI-/AEI-Verfahren].1)

siehe auch

Anti-Suit Injunction
Befugnis eines Gerichts, einer Partei im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, ein Verfahren vor einem ausländischen Gericht einzuleiten oder fortzusetzen.

1)
UPC, Lokalkammer München, Beschl. v. 19. Mai 2025 – UPC_CFI_59/2025
anti-enforcement_injunction.txt · Zuletzt geändert: 2025/06/04 07:01 von mfreund