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anti-anti-suit_injunction

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Anti-Anti-Suit Injunction (AASI)

Der Begriff Anti-Anti-Suit Injunction (AASI) bezeichnet eine gerichtliche Anordnung, die verhindern soll, dass eine Partei in einem anderen Staat oder vor einem internationalen Gericht eine Anti-Suit Injunction (eine gerichtliche Anordnung, mit der einer Partei untersagt wird, in einem anderen Land oder vor einem ausländischen Gericht ein Verfahren einzuleiten oder fortzuführen) beantragt oder weiterverfolgt.1)

Eine AASI kann insbesondere dann erlassen werden, wenn konkrete und greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Partei beabsichtigt, eine Anti-Suit Injunction zu beantragen, um die gerichtliche Durchsetzung von Patentrechten in einem anderen Land oder vor einem ausländischen Gericht zu verhindern.2)

Die Rechtsgrundlage für eine AASI im Rahmen des Einheitlichen Patentgerichts bildet Art. 62 Abs. 1 EPGÜ [UPC → Verfügungen gegen angebliche Verletzer], der einstweilige Maßnahmen bei drohender Rechtsverletzung erlaubt.

Das Einheitliche Patentgericht hat entschieden, dass die Antragstellung einer Anti-Suit Injunction bereits eine drohende Verletzung des Eigentumsrechts des Patentinhabers darstellen kann.3)

Die Verletzung des Eigentumsrechts eines Patentinhabers kann bereits dann drohen, wenn eine Partei eine Anti-Suit Injunction beabsichtigt, selbst bevor ein solcher Antrag gestellt wird.4)

siehe auch

Anti-Suit Injunction
Befugnis eines (angelsächsischen) Gerichts, einer Partei im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, ein Verfahren vor einem ausländischen Gericht einzuleiten oder fortzusetzen.

1)
vgl. LG München, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 21 O 9333/19
2) , 3) , 4)
vgl. EPG, Lokalkammer München, Anordnung vom 19. Februar 2025 – UPC_CFI_112/2025
anti-anti-suit_injunction.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/09 07:36 von mfreund