Rechtsmissbräuchliche Unterlassungsverpflichtungserklärung

Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnten in einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist.1)

siehe auch

Unterlassungsverpflichtungserklärung

1)
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10 - Bauheizgerät