irrefuehrende angaben im rahmen vergleichender werbung

§ 5 (3) UWG

Angaben im Sinne von Absatz 1 Satz 2 [→ Irreführende geschäftliche Handlungen] sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.

§ 5 (1) UWG → Irreführende geschäftliche Handlungen
§ 5 (2) UWG → Irreführung durch Verwechslungsgefahr
§ 5 (4) UWG → Irreführende Preisherabsetzungen

siehe auch