BGH, GRUR 1999, 751 - Güllepumpen

Güllepumpen haben technisch bedingt eine besondere Ausgestaltung und werden normalerweise von verschiedenen Herstellern jeweils in verschiedenen Hausfarben hergestellt. Die Farbe ist dabei nur für den Verkaufsmoment von Bedeutung, da nur hier eine Herkunftstäuschung erfolgen kann. Ein zusätzliches Logo als Herkunftszeichen trägt zur Vermeidbarkeit bei.