BGH, GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I

Computer wurde mit dem Hinweis beworben: Auf Grund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles vorhanden, bei Bestellung liefern wir sofort (sehr kleingedruckt und kaum lesbar). Dies wurde als irreführend angesehen, da bei einem so günstigen Angebot die Ware auch tatsächlich vorhanden sein muß. Dies ist zwar über den Hinweis auf den begrenzten Vorrat relativierbar, jedoch muß der Hinweis erkennbar und lesbar sein.