Betriebsorganisation

Der Begriff der Betriebsorganisation ist dabei weit zu verstehen. Dazu gehören auch solche Funktionen, die aus dem Betrieb ausgegliedert und auf andere UnternehWien übertragen sind, z.B. Einkauf, Vertrieb und Werbung.1)

siehe auch

1)
OLG Köln, Urt. v. 24.5.2006 - 6 U 200/05, m.V.a. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 8 UWG Rz. 2.44