Bestattungsunternehmer

Ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, hat im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises berechneten Überführungskosten die hierfür maßgeblichen Berechnungsparameter und deren Höhe anzugeben.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 61/14 - Wir helfen im Trauerfall