Vollstreckung im Ausland

EG-Vollstreckungstitel-Verordnung

Die Justizbeitreibungsordnung steht der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO im Ausland nicht entgegen.1)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - I ZB 116/08