Verfahrensziel

Der das Verfahren einleitende Akt muss nicht nur das im Antrag umschriebene Verfahrensziel an, sondern auch die Angabe des Antragsgrunds enthalten , aus dem der Antragsteller die begehrte Rechtsfolge herleitet1).

siehe auch

Antrag

1)
BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - I ZB 105/16 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung; m.V.a. BGH, GRUR 2016, 500 Rn. 12 - Fünf-Streifen-Schuh