Kostenwiderspruch im Verfügungsverfahren

Wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsgegner mit dem Kostenwiderspruch gegen die im Verfügungsverfahren gegen ihn ergangene Kostenentscheidung, fällt auf seiner Seite keine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Zif-fer 1 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an.1)

siehe auch

Prozesskosten

1)
BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZB 68/12; Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Mai 2003 - I ZB 38/02, WRP 2003, 1000; Beschluss vom 26. Juni 2003 - I ZB 11/03, BGHReport 2003, 1115