Fehlerhafte Rechtsanwendung

Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen.1)

siehe auch

Rechtsanwendung

1)
BPatG, Beschl. v. 20.06.2022 - 28 W (pat) 546/21 ; m.V.a. EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rdnr. 18 – Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und SCHWABENPOST