Unselbständige Hilfsperson

Wer als bloße unselbständige Hilfsperson tätig wird, haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung. Unselbständige Hilfsperson ist, wer aufgrund seiner untergeordneten Stellung keine eigene Entscheidungsbefugnis und keine Herrschaft über die Rechtsverletzung hat.1)

siehe auch

Täterhaftung

1)
BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 88/13 - Al Di Meola