Inkrafttreten (§ 143 UrhG)

§ 143 (1) UrhG

Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

§ 143 (2) UrhG

Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.

siehe auch