Hinweis auf eine Rechtsinhaberschaft (Copyrightvermerk)

Ein Hinweis auf eine Rechtsinhaberschaft (Copyrightvermerk) hat keine Bedeutung im Hinblick auf einen Erklärungsinhalt dahingehend, dass der Rechteinhaber jegliche Nutzung des Werkes untersagen will. In Bezug auf das Gestatten oder Nichtgestatten von Nutzungshandlungen hat der Copyrightvermerk vielmehr überhaupt keinen Erklärungswert. 1)

siehe auch

1)
vgl. OLG Jena, Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 2 U 319/07