Anschrift

Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet „Anschrift“ die postamtliche Angabe zur Wohnung oder zum Sitz einer bestimmten (juristischen) Person. Der Begriff der „Adresse“ wird hierzu teilweise synonym verwandt, umfasst heute aber, wie etwa in § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, auch die Adresse der elektronischen Post. In Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG, dessen Umsetzung die Vorschrift des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG dient, wird anstelle des Begriffs „Anschrift“ der Begriff „Adressen“ verwendet.1)

1)
BGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft