Überbuchung

Kann oder will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen, z.B. infolge einer Überbuchung, und führt dies dazu, dass der Kunde die Reise nicht antritt, so wird die Reise vereitelt.1)

Vereitelung einer Reise durch den Reiseveranstalter

siehe auch

Reiserecht

1)
BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17; m.V.a. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 392 [„Malediven-Urteil“]