Finanzdienstleistung

Nach der Auffassung des vorlegenden Gerichts ist der Begriff der Finanzdienstleistung im Sinne von § 312b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. gleich auszulegen wie in § 1 KWG.1)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - X ARZ 3/22