Erhebliche Vertragsänderungen bei Pauschalreiseverträgen

§§ 4 - 11 BGB-InfoV → Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern

Auf die in § 651g BGB normierte Frist lediglich in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen hinzuweisen, genügt nicht den Anforderungen aus § 6 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BGB-InfoV. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Allgemeinen Vertragsbedingungen als Prospekt im Sinne von § 6 Nr. 4 BGB-InfoV anzusehen sind. Selbst wenn dies zu bejahen wäre, fehlte es jedenfalls an einem ausreichenden Verweis darauf in der Reisebestätigung.1)

siehe auch

§§ 4 - 11 BGB-InfoV → Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern

1)
BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17