Die Inanspruchnahme von Prioritäten

Die internationale Anmeldung kann eine Erklärung der in der Ausführungsordnung näher bestimmten Art enthalten, mit der die Priorität einer oder mehrerer in einem oder für einen Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums eingereichter früherer Anmeldungen beansprucht wird.(A 8 I PCT)

A 8 II PCT: