Wegfall des gerichtlichen Hinweises

§ 83 (1) S. 8 PatG

Eines Hinweises nach Satz 1 [→ Gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren] bedarf es nicht, wenn die zu erörternden Gesichtspunkte nach dem Vorbringen der Parteien offensichtlich erscheinen.

siehe auch

§ 83 (1) PatG → Gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren