Wechsel der Asnspruchskategorie

Hinsichtlich des Kategoriewechsels [→ Anspruchskategorie] bestehen keine Bedenken, wenn ein ursprünglich auf ein Erzeugnis gerichteter Patentanspruch auf eine bestimmte Verwendung dieses Erzeugnisses beschränkt wird und wenn diese Verwendung in den ursprünglichen Unterlagen offenbart ist.1)

siehe auch

Anspruchskategorie

1)
BPatG, Beschl. v. 19.11.2002, 23 W (pat) 27/01; siehe auch BPatG, Beschl. v. 25.07.2003, 14 W (pat) 51/02