"covenant not to sue"

Ein „covenant to not to sue“ ist eine Vereinbarung, nach der versprochen wird, keine Klage vor Gericht einzureichen.

Ein covenant not to sue führt in der Regel zur Erschöpfung der Rechte im Hinblick auf Erzeugnisse, die auf dieser Grundlage in Verkehr gebracht werden.1)

siehe auch

Erschöpfung

1)
BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20 - CQI-Bericht II