Biotechnologische Verfahren

§ 2a Nr. 3 PatG

Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: „im Wesentlichen biologisches Verfahren“ ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;

siehe auch