Anfechtung der Entscheidungen des Patentgerichts in Kostensachen

§ 84 (2) S. 3 PatG

§ 99 Abs. 2 [→ Anfechtung der Entscheidungen des Patentgerichts] bleibt unberührt.

siehe auch

§ 84 (2) PatG → Kosten des Nichtigkeitsverfahrens