Mediationsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/index.html

Das Gesetz verfolgt das Ziel, mehr Rechtsstreitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien zu lösen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei der Mediation suchen die Streitenden mit Unterstützung eines unabhängigen Dritten nach einer außergerichtlichen Lösung.1)

Auf Wunsch der Länder ist auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.2)

siehe auch

1) , 2)
Pressemitteilung des Bundesrats vom 29.06.12