Zeichen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen

§ 8 (2) Nr. 8 MarkenG

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind;

§ 8 (4) MarkenG → Besondere Bestimmungen für Hoheitszeichen und sonstige Zeichen von öffentlichem Interesse

siehe auch

§ 8 (2) MarkenG → Absolute Schutzhindernisse