Zahnputzmittel

Zwischen „Zahnputzmitteln“, die der Eindämmung gesundheitsbeeinträchtigender Bakterien dienen, und Mund- und Rachenarzneien mit therapeutischer oder vorbeugender Funktion ist ein enger sachlicher Zusammenhang gegeben, so dass auch insoweit eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu „pharmazeutischen Erzeugnissen“ besteht.1)

siehe auch

Mittel zur Körper- und Schönheitspflege

1)
BPatG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 29 W (pat) 567/19; m.V.a. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; BPatG Beschluss vom 20.09.1993, 24 W (pat) 17/92