Widerspruch auf Grundlage mehrerer Rechte

§ 42 (3) MakrenG

Ein Widerspruch kann auf der Grundlage eines älteren Rechts oder mehrerer älterer Rechte erhoben werden, wenn diese Rechte demselben Inhaber gehören.

siehe auch

§ 42 (1) MarkenG → Widerspruch gegen die Eintragung der Marke