Vorbenutzungsrecht

Auch das neue Markenrecht kennt keinen Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens, so daß eine Markenanmeldung in Kenntnis der Vorbenutzung des Zeichens durch einen Dritten nicht ohne weiteres als unlauter anzusehen ist.1)

1)
BGH, Urteil vom 09.10.1997 - I ZR 95/95 - Analgin