Verletzung der Herkunftsfunktion

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser identischen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nur widersprechen, wenn die Benutzung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann.1)

Herkunftsfunktion

siehe auch

Funktionen der Marke

1)
st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2020 - I ZR 210/18 - Vorwerk; m.w.N.