R im Kreis ®

Ein ® sollte der Markendarstellung nicht schon bei der Anmeldung hinzugefügt werden, da unter Umständen eine Zurückweisung wegen Täuschungsgefahr gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 4 MarkenG in Betracht kommen kann.1)

siehe auch

§ 8 Absatz 2 Nummer 4 MarkenG → Täuschungsgefahr

1)
BPatG, Beschl. v. 14. September 2022 - 29 W (pat) 559/19