Änderungen der Registereintragungen

Anträge auf Eintragung einer Änderung (Übertragung der Marke auf einen anderen Inhaber, Änderung des Namens oder der Anschrift des Inhabers, Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses) können wahlweise entweder unmittelbar bei der WIPO oder beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden, das diese Anträge dann an die WIPO weiterleitet.

Anträge auf Eintragung eines Verzichts oder einer Löschung müssen über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden, wenn die Änderung eine nach dem MMA benannte Vertragspartei betrifft. Sind von dem Verzicht oder der Löschung ausschließlich Vertragsparteien des PMMA betroffen, kann der Antrag dagegen auch unmittelbar bei der WIPO eingereicht werden.