identitaetsschutz

§ 9 I Nr.1 MarkenG

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden,wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleistungen identisch sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist.

siehe auch