Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt

Begriffliche Verwechslungsgefahr

Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen.1)

siehe auch

Begriffliche Verwechslungsgefahr

1)
BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 105/14 - Goldbären