Verkehrspflichten

Verkehrspflichten (Wettbewerbsrecht)

Eine Rechtspflicht zur Prüfung und zur Abwendung einer Rechtsverletzung kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch aus dem Gesichtspunkt eines gefahrerhöhenden Verhaltens ergeben, insbesondere aus der Verletzung von Verkehrspflichten.1)

siehe auch

Störerhaftung

1)
BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 74/14 - Haftung für Hyperlink; m.V.a. BGHZ 173, 188 Rn. 36 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay