Inkrafttreten und Anwendung

Art. 99 (1) DSGVO

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Art. 99 (2) DSGVO

Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

siehe auch

DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung