IMSI

Bei IMSI und IMEI eines Mobiltelefons handelt es sich um personenbeziehbare Daten, die - gegebenenfalls mittels eines Auskunftsersuchens an den Telekommunikationsanbieter - einen Schluss darauf zulassen, welche Person sich im Bereich der virtuellen Funkzelle aufhält. Durch die Maßnahme nach § 100 i Abs. 1 Nr. 2 StPO kann der genaue Standort einer Person bestimmt werden.1)

siehe auch

1)
BVerfGE, Beschl. v. 22.8.2006, 2 BvR 1345/03