Anonyme Nutzung von Telemedien

§ 13 (6) TMG

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Teleme­dien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudo­nym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Anonyme Internetforen

siehe auch