Sorgfaltspflicht des Frachtführers

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Absenders, wonach beladene Fahrzeuge beim Parken zu überwachen oder dort abzustellen sind, wo ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, erlegt dem Frachtführer keine über das gesetzliche Maß hinausgehenden Sorgfaltspflichten auf.1)

siehe auch

Frachtführer

1)
BGH, Urteil vom 23. Juli 2020 - I ZR 119/19