Ausschluß von Hoheitszeichen vom Geschmacksmusterschutz

§ 3 (1) Nr. 4 GeschmMG_2004

Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind Muster, die eine missbräuchliche Benutzung eines der in Artikel 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums aufgeführten Zeichen oder von sonstigen Abzeichen, Emblemen und Wappen von öffentlichem Interesse darstellen.

siehe auch