Termin der europäischen Eignungsprüfung

Artikel 1 (2) VEP

Die Prüfung wird in der Regel einmal im Jahr abgehalten. Der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen darf nicht mehr als 25 Monate betragen.

VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung

siehe auch