Rücknahmefiktion

Artikel 94 (4) EPÜ 2000

Unterlässt es der Anmelder, auf eine Mitteilung der Prüfungsabteilung rechtzeitig zu antworten, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Siehe hierzu Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 7/93, G 10/93.

siehe auch